Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht bei Buchung der Zauberland Sommerakademie
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Die Buchung der Zauberland Sommerakademie (Sommerakademie‑Woche, Vertiefungswoche oder Schnuppertag)
fällt unter diese gesetzliche Ausnahme, da es sich um eine zeitlich genau festgelegte Freizeitveranstaltung handelt.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
Unabhängig davon gelten meine vertraglich vereinbarten Rücktritts‑ und Stornobedingungen
sowie die auf der Angebotsseite beschriebene „Raum‑trägt‑nicht‑Garantie“.
stornobedigungen fuer die zauberland sommerakademie
stornobedingungen für die zauberland sommerakademie
die zauberland sommerakademie ist ein bewusst klein gehaltener, intensiv geführter raum mit sehr begrenzten plätzen.
bitte hab verständnis dafür, dass eine anmeldung verbindlich ist und ich abgesagte plätze oft nicht kurzfristig neu vergeben kann.
anmeldung
deine anmeldung zur sommerakademie‑woche, vertiefungswoche oder zum schnuppertag wird verbindlich,
sobald ich dir die teilnahme per e‑mail bestätigt habe und deine zahlung (bzw. anzahlung) eingegangen ist.
storno durch dich
ein rücktritt von deiner buchung ist jederzeit in textform (per e‑mail) möglich.
es gelten folgende stornobedingungen:
-
bis 8 wochen vor beginn
kannst du kostenfrei stornieren.
bereits gezahlte beträge erstatte ich dir vollständig zurück. -
zwischen 8 und 4 wochen vor beginn
werden 50 % der teilnahmegebühr fällig.
hast du bereits vollständig bezahlt, erstatte ich dir 50 % zurück. -
weniger als 4 wochen vor beginn
wird die volle teilnahmegebühr (100 %) fällig.
eine rückerstattung ist dann nicht mehr möglich.
kulanzregelung bei nachrückenden teilnehmer:innen
sollte ich deinen platz trotz kurzfristiger absage noch über eine warteliste oder nachrücker neu vergeben können,
bin ich bemüht, dir einen größeren teil der gebühr zu erstatten.
in diesem fall behalte ich eine pauschale von 50 € als organisations‑ und aufwandspauschale ein.
bitte beachte: dies ist eine kulanzregelung und kein rechtlicher anspruch.
raum‑trägt‑nicht‑garantie
unabhängig von den oben genannten fristen gilt:
wenn wir nach dem ersten tag der sommerakademie gemeinsam spüren,
dass dieser raum für dein kind (noch) nicht trägt,
greift die auf der webseite beschriebene „raum‑trägt‑nicht‑garantie“:
wir brechen den prozess verantwortungsvoll ab,
und du erhältst den teilnahmebeitrag für die restlichen tage zurück
(abzüglich des honorars für den bereits durchgeführten tag inklusive material).
storno durch mich (veranstalterin)
sollte ich die sommerakademie aus wichtigen gründen (z.b. erkrankung, zu geringe teilnehmerzahl,
höhere gewalt) absagen müssen,
erhältst du alle bereits gezahlten gebühren vollständig zurück.
weitergehende ansprüche (z.b. ersatz von anreise‑ oder unterkunftskosten) bestehen nicht.
ich bemühe mich in diesem fall nach möglichkeit um einen ersatztermin.